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   BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84   

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BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84 (https://dejure.org/1985,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 WB 53.84 (https://dejure.org/1985,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53.84 (https://dejure.org/1985,1936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem Dienstposten - Verfahren bei der Vorbereitung des Vorschlags der Ablösung - Folgen einer Verweigerung des rechtlichen Gehörs - Auswirkungen der Nichtdurchführung eines Vorverfahrens für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZDV 20/6 Nr. 109

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 310
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69

    Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Danach soll die Anhörung dem Vorgesetzten die Möglichkeit geben, die behauptete belastende Tatsache unter Berücksichtigung der Äußerung des durch sie Belasteten zu überprüfen und gegebenenfalls von der beabsichtigten Maßnahme abzusehen (vgl. BDH Beschlüsse vom 15. Februar 1963 - 1 WB 36/62 -, vom 20. Juli 1967 - 1 WB 21/67 - und BVerwGE 43, 38, 40) [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69].

    Die festgestellte Rechtswidrigkeit des Befehls vom 26. Mai 1983 zwingt im übrigen nicht zu der Annahme, auch die vom Kommandeur vorgeschlagene und dem objektiven Verlust der Vertrauensgrundlage Rechnung tragende Ablösung selbst, also die Verfügung des Dienstpostenwechsels durch den BMVg, müsse ohne weiteres ebenfalls rechtswidrig sein (vgl. BDHE 5, 221; 5, 225; BDH Beschlüsse vom 3. Mai 1961 - WB 29/60 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 68/64; BVerwGE 43, 38; BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 1 WB 171/82).

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Deshalb sind sie unzulässig, weil das Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechendes Rechtsinstitut nicht kennt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwGE 53, 321, 3. Leitsatz, 325).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Für den Antrag auf Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ist im übrigen der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben (§ 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 31, § 59 Abs. 1 SG); jedoch ist über die Frage, ob eine unzulässige Antragserweiterung vorliegt, vor der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs zu entscheiden (vgl. BVerwGE 43, 193, 2 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]. Leitsatz, 195), so daß eine Verweisung an das allgemeine Verwaltungsgericht oder an das ordentliche Gericht (vgl. § 839 BGB) von vornherein nicht in Betracht kommt (BVerwGE 43, 193, 196) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Der Antragsteller hat deshalb unter dem Gesichtspunkt einer anders nicht zu beseitigenden Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der etwaigen Rechtswidrigkeit seiner sofortigen "Ablösung" (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - 1 WB 43/71 - und vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72).
  • BVerwG, 30.07.1968 - I WB 38.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Die Verweigerung des rechtlichen Gehörs führt in diesen Fällen zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme; ob die Anhörung das Ergebnis geändert hätte, ist gleichgültig (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juli 1968 - 1 WB 38/68).
  • BVerwG, 16.12.1982 - 1 WB 171.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Die festgestellte Rechtswidrigkeit des Befehls vom 26. Mai 1983 zwingt im übrigen nicht zu der Annahme, auch die vom Kommandeur vorgeschlagene und dem objektiven Verlust der Vertrauensgrundlage Rechnung tragende Ablösung selbst, also die Verfügung des Dienstpostenwechsels durch den BMVg, müsse ohne weiteres ebenfalls rechtswidrig sein (vgl. BDHE 5, 221; 5, 225; BDH Beschlüsse vom 3. Mai 1961 - WB 29/60 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 68/64; BVerwGE 43, 38; BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 1 WB 171/82).
  • BVerwG, 20.07.1967 - I WB 21.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Danach soll die Anhörung dem Vorgesetzten die Möglichkeit geben, die behauptete belastende Tatsache unter Berücksichtigung der Äußerung des durch sie Belasteten zu überprüfen und gegebenenfalls von der beabsichtigten Maßnahme abzusehen (vgl. BDH Beschlüsse vom 15. Februar 1963 - 1 WB 36/62 -, vom 20. Juli 1967 - 1 WB 21/67 - und BVerwGE 43, 38, 40) [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69].
  • BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84

    Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Befehls des Kommandeurs der MAD-Gruppe ... vom 9. Februar 1984 betreffend die ärztliche Untersuchung und Krankenhauseinweisung des Antragstellers (Antrag I 3 a cc) ist im vorliegenden Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Antragserweiterung (siehe hierzu näher unter 3.) unzulässig, ist jedoch auf Grund gesonderter Vorlage durch den StvGenInsp Gegenstand eines anderen Antragsverfahrens (1 WB 114/84).
  • BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Der Antragsteller hat deshalb unter dem Gesichtspunkt einer anders nicht zu beseitigenden Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der etwaigen Rechtswidrigkeit seiner sofortigen "Ablösung" (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - 1 WB 43/71 - und vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72).
  • BVerwG, 03.05.1961 - WB 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
    Die festgestellte Rechtswidrigkeit des Befehls vom 26. Mai 1983 zwingt im übrigen nicht zu der Annahme, auch die vom Kommandeur vorgeschlagene und dem objektiven Verlust der Vertrauensgrundlage Rechnung tragende Ablösung selbst, also die Verfügung des Dienstpostenwechsels durch den BMVg, müsse ohne weiteres ebenfalls rechtswidrig sein (vgl. BDHE 5, 221; 5, 225; BDH Beschlüsse vom 3. Mai 1961 - WB 29/60 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 68/64; BVerwGE 43, 38; BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 1 WB 171/82).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 4 S 965/03

    Widerrufsrecht gegenüber Dienstherrn wegen ehrverletzender Äusserung in der

    Soweit sich die Klägerin außerdem auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1971 (BVerwGE 38, 336) und des Bundesgerichtshofes vom 29.11.1956 (BGHZ 22, 258) beruft, wonach einem Beamten Gelegenheit zur Äußerung zu geben ist, wenn der Dienstherr beabsichtigt, aus Tatsachen, die nicht bereits nach Anhörung des Beamten in den Personalakten vermerkt sind, dem Beamten ungünstige Schlussfolgerungen zu ziehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.01.1985, BVerwGE 76, 310), geht es nicht um einen solchen Fall, da die Äußerungen in der Pressemitteilung auf die Vorwürfe der Klägerin strikt von der Frage zu trennen sind, welche Probleme es im Hinblick auf den "Führungsstil der Klägerin" gegeben hat.
  • VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1241

    Widerspruch zur Eigenart der näheren Umgebung wegen Ausmaß und Wirkung des

    Prägend muss jedoch die Wohnnutzung bleiben (BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11; Jäde/ Dirnberger/Weiß, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 13 BauNVO) und der spezielle Gebietscharakter muss - auch für das einzelne Gebäude - gewahrt bleiben (Brügelmann, a.a.O., Rdnr. 45 zu § 13 BauNVO; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

    Im Einzelfall kann deshalb auch bei einem geringeren Anteil als 50 v.H. die freiberufliche Tätigkeit unzulässig sein (BayVGH vom 24.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

  • VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1159

    Widerspruch zur Eigenart der näheren Umgebung wegen Ausmaß und Wirkung des

    Prägend muss jedoch die Wohnnutzung bleiben (BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11; Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 13 BauNVO) und der spezielle Gebietscharakter muss - auch für das einzelne Gebäude - gewahrt bleiben (Brügelmann, a.a.O., Rdnr. 45 zu § 13 BauNVO; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

    Im Einzelfall kann deshalb auch bei einem geringeren Anteil als 50 v.H. die freiberufliche Tätigkeit unzulässig sein (BayVGH vom 24.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 48.85

    Erkrankung - Eigenmächtige Abwesenheit - Dienstleistungspflicht -

    Seine Ablösung von seinem Dienstposten beim MAD hatte ihn schwer getroffen, weil er sich für die dort entstandenen Schwierigkeiten nicht verantwortlich fühlte und in der Tat dort zum Teil rechtswidrig behandelt worden ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - und vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85

    Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung

    Der Senat stellte durch Beschluß vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - die Rechtswidrigkeit dieses Befehls fest.

    Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 1985 hat er vorgetragen, er habe schon in seinen Beschwerden und Untätigkeitsbeschwerden immer wieder hervorgehoben, daß zu seiner vollen Rehabilitierung seine Wiedereinsetzung als S 4-Offizier gehöre; insoweit hat er auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - unter "Ziffer 3 a und Ziffer 1 ff." sowie vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - unter "Ziffer 1 ff." verwiesen.

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97

    Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 -, BVerwGE 76, 310 (312) und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 -) ist eine unter Verletzung der Anhörungspflicht getroffene Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Ablösung im Sinne von Nr. 5 Buchst. g oder h der o.g. Richtlinien handelt, ohne Rücksicht auf die Dauer einer Kommandierung, im ganzen fehlerhaft.
  • BVerwG, 05.02.1986 - 1 WB 41.83

    Militärische Dienststellen eines Gastgeberlandes - Ablehnen der weiteren

    Geht die Rückversetzung oder Beendigung der Kommandierung auf einen Antrag eines deutschen Vorgesetzten zurück, so teilen sich etwaige Formfehler dieses Antrags der Entscheidung der personalführenden Stellen nicht mit (Anschluß BVerwG, 15.01.1985, 1 WB 53/84).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 WB 85.96

    Kommandierung ohne ausdrückliche Versetzung in der Wirkung wie eine Versetzung

    Unabhängig davon dürfte davon auszugehen sein, daß bei Ablösungen wegen mangelnder Eignung oder Leistung, zur Behebung von Spannungen oder bei Vertrauensverlusten, gleichgültig in welcher Form sie erfolgen und von welcher Dauer sie sein sollen, der Betroffene stets vorher gehört werden muß (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 - <BVerwGE 76, 310>).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 54.90

    Abfindung nach der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) als Abgeltung für über

    Soweit die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls im Räume steht, für die ein berechtigtes Interesse nicht darzutun wäre (§ 19 Abs. 1 Satz 2 WBO; Beschluß vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 - <BVerwGE 76, 310>), fehlt es an einem entsprechenden Petitum.
  • BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84

    Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls -

    Dieser Befehl des Kommandeurs ist durch Beschluß des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - für rechtswidrig erklärt worden; auf den Inhalt der Entscheidung wird verwiesen.
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